AGB

 

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)gelten für alle Verträge, die zwischen Hundehort-Dresden und Hundehaltern oder deren Vertretern über Leistung des Unternehmens geschlossen werden. Abweichungen von den AGBs gelten nur, wenn sie Schriftlich vereinbart sind.
  2. Bevor ein Vertrag zustande kommt, findet immer ein Vorgespräch zwischen Halter und den Mitarbeitern vom Hundehort- Dresden statt. Der Halter / Eigentümer versichert, dass sein Hund / Hunde frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer sind. Der Halter / Eigentümer versichert ausdrücklich, dass für den Hund / Hunde eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung besteht. Für Sach- und Personenschäden, die vom zu betreuenden Hund verursacht wurden, haftet ausschließlich der Halter / Eigentümer.
  3. Kommt es zwischen Hundehort-Dresden und Halter nach Einigung zu einem Vertragsabschluss, wird Hundehort-Dresden ein Angebot über den Preis für die zu erbringende Leistung nennen. Außerdem erklärt der Halter damit zugleich, dass er von den vorliegenden AGBs Kenntnis genommen hat. Der Halter erhält von Hundehort-Dresden eine schriftliche Vereinbarung für die zwischen beiden Parteien vereinbarte Dienstleistung. Die genannte Vereinbarung wird vom Halter gelesen und durch eine Unterschrift anerkannt und bestätigt.
  4. VertragsbedingungenDer Halter / Eigentümer wird unmissverständlich darauf hingewiesen, dass sein Hund / Hunde sich in einer Gruppen / Rudelbetreuung mit mehreren Hunden befinden. Bei einer Gruppenbetreuung mit mehreren Hunden ist es Artbedingt möglich das bei Raufereien oder Beißereien Verletzungen entstehen können. Um dieses Risiko zu minimieren garantiert der Halter / Eigentümer, dass sein Hund / Hunde sozialverträglich mit Artgenossen und Menschen sind. Sollte ein Hund übermäßig auffällig sein, ist Hundehort-Dresden berechtigt, den Hund aus der Betreuung auszuschließen. Gegeben Falls von Gesetzes wegen einzuholende Begleitpapiere /z.B. Negativgutachten)sind vorzulegen.

    Der Halter / Eigentümer hat zwingend dafür Sorge zu tragen, dass sein Hund / Hunde einen ausreichenden Zeckenschutz und Flohschutz haben. Sollte der Verdacht auf eine ansteckente Krankheit bestehen, hat der Halter den Hundehort- Dresden umgehend darüber zu Informieren. Hundehort-Dresden ist über jegliche Krankheit oder körperliche Beschwerden im Vorfeld zu unterrichten.

    Hundehort-Dresden versichert eine art- und verhaltensgerechte Betreuung der Hunde sowie die Beachtung des Tierschutzgesetzes und dessen Nebenbestimmungen. Die zu betreuenden Hund werden ganztägig verpflegt, artgerecht betreut, und mit ausreichen Wasser versorgt. Foto und Videoaufnahmen dürfen im Nachgang von Hundehort-Dresden veröffentlicht werden. Der Halter/ Eigentümer verzichte auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung. Der Hundehalter/Eigentümer wird über die Unterbringung und Betreuung seines Hundes durch ein im Vorfeld stattfindendes Beratungsgespräch ausreichend informiert. Der Halter/Eigentümer gibt vor Aufnahme seines Hundes Auskunft über Besonderheiten zur Verpflegung, medizinischer Versorgung des Hundes sowie über Umgang mit dem Hunde.

    Vergütung :

    Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, wird auf Grundlage der aktuellen Preisliste abgerechnet.
    Es gelten die im Internet aufgeführten und im Hundehort Dresden ausgehangenen Preise. www.hundehort-dresden.de

    Haftung

    1. Hundehort-Dresden hat nachweislich eine Haftpflichtversicherung. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden das Spaziergänge im Wald, auf Wiesen und in der Stadt getätigt werden dürfen. Der Hundehalter/ Eigentümer versichert, dass für sein(e) zu betreuender/betreuenden Hund(e) eine Hundehaftpflichtversicherung besteht. Während des Betreuungszeitraums haftet der Hundehalter/Eigentümer weiterhin als Tierhalter gemäß § 833 BGB (Haftung des Tierhalters) verschuldensunabhängig für Schäden, die der/die von ihm in Betreuung gegebene(n) Hund(e) an Personen, Sachen und Vermögen Dritter oder der Hundebetreuung verursacht.

    Der Hundehalter/Eigentümer stellt bereits jetzt Hundehort-Dresden von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus § 834 BGB (Haftung des Tieraufsehers) frei. Hundehort-Dresden und deren Mitarbeiter übernehmen keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch den/die jeweiligen zu betreuenden Hund(e) verursacht werden.

    2. Für Schäden, die der/die betreute/betreuten Hund(e) in der Betreuungszeit erleiden kann/können, ist die Haftung von Hundehort-Dresden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für ein etwaiges Entlaufen sowie ein zu Schaden kommen des/der von Hundehort-Dresden betreuten Hundes(e) ist ausgeschlossen.

    Der Hundehalter/Eigentümer ist insbesondere darauf hingewiesen, dass trächtige Hündinnen bis zu 10 Tage vor dem Geburtstermin nicht mehr in Betreuung gegeben werden sollten. HUNDESITTERBREMEN übernimmt für diesbezügliche Geburtsschäden keinerlei Haftung. Ferner besteht ein Haftungsausschluss, sollte eine läufige Hündin während des Betreuungszeitraumes gedeckt werden oder ein unkastrierter Rüde eine Hündin decken. Alle Hunde werden auf eigene Gefahr zur Betreuung im Hundehort Dresden abgegeben.

    Tierarzt / Nachweise / Tierheim:

    Der Hundehalter / Eigentümer ist damit einverstanden, das Hundehurt-Dresden
    bei Krankheit oder entstandenen Verletzungen ein Tierarzt seiner Wahl hinzugezogen wird. Die dadurch entstehenden Kosten trägt einzig und allein der Halter / Eigentümer.

    Folgende Unterlagen sind bei Vertragsabschluss vorzulegen:

    • –  Haftpflichtversicherung des Hundes
    • –  Aktueller ImpfausweisErforderliche Impfungen gegen Zwingerhusten, Parvovirose, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, sind nachzuweisen.

      Hunde die länger als 3 Tage als vereinbart nicht abgeholt werden, dürfen vom Hundehort-Dresden weitervermittelt oder ins Tierheim gegeben werden. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Hundehalter /Eigentümer.

page1image39344